Im Todesfall

Ein Todesfall stellt für alle Beteiligten eine Ausnahmesituation dar, die trotz Schock und Trauer sofortige Maßnahmen erfordert.

  1. Nach dem Eintreten eines Todesfalls verständigen Sie uns so rasch wie möglich.
  2. Als nächstes erfolgt die Benachrichtigung des behandelnden Arztes (=Hausarzt). Dieser stellt den ärztlichen Behandlungsschein aus.
    Wichtig: Vor der Totenbeschau dürfen an der verstorbenen Person keinesfalls Veränderungen (Umkleiden, Bewegen etc.) vorgenommen werden. Falls die Todesursache nicht eindeutig feststellbar ist, wird die verstorbene Person zur Obduktion in ein Spital oder eine Gerichtsmedizin überführt.
  3. Nach der Freigabe des behandelnden Arztes führen wir die Abholung zu einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt durch.
  4. Alle weiteren Schritte klären wir mit Ihnen persönlich im Zuge eines Gesprächs ab.


Wir sind rund um die Uhr erreichbar!


Weiters übernehmen wir vor der Beerdigung folgende Leistungen

  • Waschen, Ankleiden, Einbetten und Überführung
    des Verstorbenen zum Friedhof (weltweit)
  • Organisation der von Ihnen gewünschten Trauerfeier
  • Terminabsprache mit dem Geistlichen
  • Benachrichtigung des zuständigen Pfarramtes
  • Druckaufträge für Parten, Danksagungen und Gedenkbilder
  • Beistellung eines Kondolenzbuches
  • Besorgung der Sterbeurkunden und der eventuell notwendigen Überführungspapiere
  • Abholung und Überführung von allen und in alle Länder der Welt
  • Verrechnung mit dem Wiener Verein Bestattungsvorsorge

Erforderliche Dokumente

  • Anzeige des Todes
  • Dokumente der/des Verstorbenen:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei nicht-österreichischen StaatsbürgerInnen: Reisepass)
    • Meldenachweis
    • ggf. Heiratsurkunde
    • Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners
    • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
    • Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade